AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Pension Stay No9.
1.Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Pension und dem Gast individuell vereinbart wurden.
1.3 Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pension.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast eine Anfrage abgibt (Zimmerbuchungsabsicht), der durch die Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
2.2 Der Pension steht es frei, die Zustimmung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per mail erfolgen.
3. Preise und Leistungen
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können von Stay No9 GbR geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Pension dem zustimmt.
3.5 Rechnungen der Pension sind sofort nach Zugang/Übergabe ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Pension bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Pension eine Mahngebühr von 7,00 EUR erheben.
3.6 Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Die Pension ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Das Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Pension Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Die Pension hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, das der Pension kein Schaden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
– Sofern das Pension die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Pension zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Pension ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Pension durch anderweitige Verwendungen der Pensionleistungen erwirbt
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Pension rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
5. An- und Abreise
5.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Pension hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.3 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 21:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 21:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
5.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
6.Haftung
6.1 Das Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Pension ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungshilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (6.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
6.3 Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Pension. Das Parken auf der dafür vorgesehen Fläche findet auf eigene Gefahr des Gastes statt.
6.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Pension ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vor bezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
6.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.